18.02.: All rights reserved!?

Eine Entschuldigung aber vorweg: Jajaja, wir wollten eigentlich nicht mehr über Helene Hegemanns Copyright-Verschleierung berichten. Hatten wir uns fest vorgenommen. Doch heute konnten wir nicht anders. Hier kommt die Presseschau mit einem Urheber-Hattrick.

Die Zeit widmet dem Fall Helene Hegemann allerlei Webspace. Auf drei Seiten nimmt Literaturwissenschaftler Jürgen Graf die Autorin in Schutz – und stellt sie in eine Reihe mit Bertholt Brecht, Thomas Mann oder Elfriede Jelinek. Im selben Blatt erklärt Gerrit Bartels bezugnehmend auf Hegemanns Party-Protagonisten Mifti, weshalb sich Literatur und Clubkultur nicht vertragen. Denn wirklich gute Bücher zur durchtanzten Nacht, die gibt es nicht, urteilt der Autor.

Oder passen Diskothek und Buch doch zusammen? Motor Chef Tim Renner findet die Gemeinsamkeit zwischen Club und Hegemann im Sampling-Ansatz. Im Interview mit boersenblatt.de spricht er über die gegenwärtige Copy/Paste-Kultur: „Kreation ist in der Digitalisierung meist mit Partizipation verbunden. Das Werk wird deshalb in der Regel nicht als das geschlossene Ergebnis des Tuns Einzelner verstanden.“ Und das gelte für Literatur inzwischen genauso wie für die Musik.

Peaches ist für die Süddeutsche Zeitung die mit dem „outriert-sexuellen Selbstbewusstsein“. Was outriert heißt, mussten wir nachschlagen, aber um die Unzulänglichkeiten der ByteFM Redaktion soll es nicht gehen. Viel interessanter ist nämlich die Urheberrechtsproblematik, auf die Peaches jüngst stieß. Die kanadische Musikerin und Performance-Künstlerin wollte an einem Berliner Theater das Andrew-Lloyd-Webber-Musical „Jesus Christ Superstar“ in Szene setzen. Das war den Webber-Erben und jetzigen Rechte-Inhabern zu heiß. Kurzerhand verboten sie Peaches die Aufführung. „Vielleicht wäre es der Kunst zuträglich, die Urheberrechtsfrist von 70 Jahren zu verkürzen…“, fragt SZ-Autor Helmut Mauró zaghaft am Ende seines kurzen Artikels.

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