Der Europäische Gerichtshof fällt Urteil im Sampling-Rechtsstreit

Von ByteFM Redaktion, 29. Juli 2019

Foto eine Mixing-Konsole

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Sampling unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist

Zugunsten der Kunstfreiheit hat der Europäische Gerichtshof heute, am 29. Juli 2019, in Luxemburg ein Grundsatzurteil gefällt. Es geht um die Kulturtechnik des Sampling. Das zukunftsweisende Urteil erlaubt es, fremde Aufnahmen ohne Genehmigung zu nutzen – zumindest, wenn sie hinreichend verfremdet sind. Seit 20 Jahren auf der Anklagebank: der Produzent Moses Pelham, der von der Band Kraftwerk der rechtswidrigen Nutzung eines zweisekündigen Beat-Fragments ihres Werkes „Metall auf Metall“ bezichtigt wird. Pelham hatte die Passage für Sabrina Setlurs Song „Nur mir“ unlizensiert gesamplet.

Der Bundesgerichtshof hatte 2008 zugunsten der Elektronik-Pioniere aus Düsseldorf entschieden. 2016 widersprach das Bundesverfassungsgericht diesem Urteil, da der Urheber über keine „Verbotsmacht“ verfügen dürfe. Bisher hatte die EU eine strenge Haltung, zum Thema Sampling vertreten. Das heutige Urteil des EuGH ist wegweisend für zukünftige Urheberrechtsklagen.

Die Entscheidung bedeutet aber nicht, dass Sampling zum rechtsfreien Raum wird. Damit ein Sample ohne Erlaubnis straffrei bleibt, ist Voraussetzung, dass es nicht wiedererkennbar ist. Ob das für die Causa „Nur mir“ zutrifft, muss nun der BGH für den konkreten Fall entscheiden. Auch in der zweiten Ausgabe der ByteFM Akademie, die am 20. und 21. August in Hamburg stattfand und unter dem Thema Sampling stand, wurde unter anderem die komplexe Rechtslage bei Samples thematisiert. Die Sendung zum Seminar läuft am 7. August um 13 Uhr im ByteFM Freispiel.

Das Original von Kraftwerk aus dem Jahr 1977:

Das Sampling von Moses Pelham im Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur:

Das könnte Dich auch interessieren:



Deine Meinung

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.